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Wir möchten Sie einladen, einen Beitrag zu leisten, behinderten Menschen ein Stück Zukunft weiterzugeben.
So unterstützen Sie die vielfältigen Aktivitäten der BSBH‑Stiftung und Ihr Beitrag kommt nur unserer Selbsthilfe-Einrichtung zu Gute. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns!

IBAN: DE95 3706 0193 4007 6750 50 · BIC: GENODED1PAX
Konto 400 767 50 50 · BLZ 370 601 93 · PAXBank Mainz

Online direkt Spenden

Ob spenden, stiften, zustiften oder vererben — alles ist möglich und nötig. Mit Ihrer Mithilfe wird das Leben von sehbehinderten und blinden Menschen leichter.
Eine große Herausforderung ist das wirtschaftlich immer schwieriger werdende Umfeld, gerade bei den öffentlichen Leistungen. Auch die dauerhaften Niedrigzinsphasen am Kapitalmarkt haben Auswirkungen auf Förderleistungen. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass in Zukunft die notwendige Integration von blinden und sehbehinderten Menschen nicht mehr sichergestellt werden kann. Umso wichtiger wird es, dass möglichst viele Menschen Bürgersinn entwickeln und sich verstärkt engagieren.
Wir möchten Sie herzlich einladen, einen aktiven Beitrag zu leisten, blinden und sehbehinderten Menschen ein Stück Zukunft weiterzugeben.
So unterstützen Sie die vielfältigen Aktivitäten der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen und Ihr Beitrag kommt nur jenen Menschen zugute, die es dringend brauchen. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns!
Wir senden Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenquittung zu, wenn Sie uns Ihre Adresse mit angeben, da die Spenden an die Stiftung steuerlich abzugsfähig sind.

„Ich liebe das Leben!” — Erika F.

„Ich liebe das Leben!”
Erika F.

„Gut, dass Sie da waren und mir das Vorlesegerät gezeigt haben, jetzt kann ich meine Post auch wieder selbst lesen.” — Christine K.

„Gut, dass Sie da waren und mir das Vorlesegerät gezeigt haben, jetzt kann ich meine Post auch wieder selbst lesen.”
Christine K.

„Durch Ihre Beratung erhalte ich Hilfe beim Einkaufen. Sie nehmen mir Druck von der Seele.” — Cornelia H.

„Durch Ihre Beratung erhalte ich Hilfe beim Einkaufen. Sie nehmen mir Druck von der Seele.”
Cornelia H.

Möglichkeiten des Engagements

Spenden
Die „einfachste” Form Ihres Zutuns ist das Spenden. Bitte nutzen Sie dafür die Kontoverbindung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen:
PAX-Bank Mainz
IBAN: DE95 3706 0193 4007 6750 50
BIC: GENODED1PAX
Konto: 4007 675 050
BLZ: 370 601 93

Stiften
Die Projekt- und Förderarbeit der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen wird vor allem aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert. Stiften ist ein wirkungsvolles Instrument, um das Engagement für Bürgersinn und Bürgerengagement in Hessen weiter langfristig und nachhaltig zu fördern.
Das Vermögen der Stiftung wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Dafür sorgen die Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium) sowie unabhängige Wirtschaftsprüfer, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Stifterin bzw. Stifter unterstützen können.

Zustiftung
Die Zustiftung ist die bekannteste Form des Stiftens. Das von der Stifterin bzw. dem Stifter eingebrachte Vermögen wird dauerhaft angelegt, die Zustiftung stärkt unmittelbar das Grundstockvermögen – ausschließlich mit den Erträgen aus der Anlage werden Projekte des BSBH unterstützt. Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen möchten, sich aber dennoch als Stifterin und Stifter engagieren wollen, können Sie dies auch mit einer Zustiftung in die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen tun. Zustiftungen sind in jeglicher Höhe möglich.

Treuhandstiftung/Stiftungsfonds
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige Stiftung – formal unter dem Dach der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen. Als Stifterin bzw. Stifter können Sie Ihre Stiftungssatzung selbst gestalten und das grundlegende Profil Ihrer Stiftung festlegen. Dort bestimmen Sie den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Höhe des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung.
Zur Gründung der Treuhandstiftung schließen die Stifterin bzw. der Stifter und der Treuhänder, also die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen, einen Treuhandvertrag ab. Damit nimmt der Treuhänder alle Rechte und Pflichten für die Treuhandstiftung wahr – in enger Absprache mit der Stifterin oder dem Stifter. Eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung ist möglich (Mindestbetrag 100.000 Euro).
Gerne richten wir für Sie auch einen Stiftungsfonds ein, der Ihren Namen tragen kann (Mindestbetrag 10.000 Euro). Ihr Name bleibt dauerhaft und über Ihre eigene Lebenszeit hinaus mit dem guten Zweck verbunden.
Der Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung, jedoch keine unselbständige Stiftung wie die Treuhandstiftung. Grundsätzlich verursacht ein Stiftungsfonds geringere Verwaltungskosten als eine Treuhandstiftung, da z. B. keine separate Rechnungslegung erstellt werden muss.

Vererben
Viele Menschen möchten in die Zukunft investieren, und das auch über das eigene Leben hinaus. Mit einer testamentarischen Verfügung kann noch zu Lebzeiten eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation, also auch eine Stiftung festgelegt werden.
Wir freuen uns besonders, wenn Sie ein Zeichen setzen, indem Sie die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig und langfristig unterstützen. Sie können mit Ihrem Testament
– eine Zustiftung in den Kapitalstock tätigen oder
– eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Blinden- und Sehbehindertenstiftung von Todes wegen gründen sowie
– eine langfristige Projektförderung bestimmen.
Wird die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Hessen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus werden Erben rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Stiftung übertragen.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen.

Wir möchten Sie einladen, einen Beitrag zu leisten, behinderten Menschen ein Stück Zukunft weiterzugeben.
So unterstützen Sie die vielfältigen Aktivitäten der BSBH‑Stiftung und Ihr Beitrag kommt nur unserer Selbsthilfe-Einrichtung zu Gute. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns!

IBAN: DE95 3706 0193 4007 6750 50 · BIC: GENODED1PAX
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